26. Juni 2020
Bmst.
Jürgen Leutgeb
MBA
Jeder Inhaber einer gewerbebehördlich genehmigten Betriebsanlage ist zur regelmäßigen Überprüfung verpflichtet.
Überprüfung von Betriebsanlagen
Jeder Inhaber einer gewerbebehördlich genehmigten Betriebsanlage ist § 82b der Gewerbeordnung verpflichtet, diese dahingehend regelmäßig und wiederkehrend zu überprüfen, ob die Betriebsanlage noch dem Genehmigungsbescheid oder den geltenden Rechtsvorschriften entspricht.
Inhalte und Informationen
Die WKO Österreich informiert über wesentliche Inhalte. Merkblatt hier downloaden!
Weiterführende Informationen finden Sie dazu in der Gewerbeordnung § 82b.
LZ Engineering ist Ihr Partner für regelmäßige Prüfungen von Betriebsanlagen
Bei den entsprechenden Überprüfungen durch uns werden folgende Leistungen angeboten:
- Erfassung der erforderlichen Daten durch Besichtigung und Begehung
- Dokumentation
- Erstellung eines Überprüfungsprotokolls bzw. wiederkehrende Terminisierung