GEKKOwall | Out-of-Home (DOOH) & LED-Walls

Allgemeine Geschäftsbedingungen

J. Leutgeb GmbH

Kremsbergerweg 1, 4501 Neuhofen an der Krems

FN 272927 p (Landesgericht Linz)

UID: ATU62286635

 

Vertragspartner & Medieninhaber: J. Leutgeb GmbH (Marke: GEKKOwall) | Sitz: Neuhofen an der Krems

Geltungsbereich: Ausschließlich B2B (Unternehmer i.S.d. § 1 KSchG) für die Ausstrahlung und Vermarktung auf digitalen LED-Walls (DOOH). Stand: Oktober 2026

Teil  – Allgemeine Bedingungen & Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsstruktur

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der J. Leutgeb GmbH, FN 272927 p (Landesgericht Linz), Kremsbergerweg 1, 4501 Neuhofen an der Krems (nachfolgend „J. Leutgeb GmbH“ bzw. unter ihrer Marke „GEKKOwall“), gelten für sämtliche Angebote, Buchungen, Verträge und Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit der Vermarktung, Bereitstellung, Vermittlung, Konzeption, Kreation, Organisation und technischen Ausstrahlung von digitalen Werbeinhalten auf Großbild-LED-Werbeanlagen (Digital Out-of-Home / DOOH).

(2) Diese AGB gelten weiters für alle Verträge, in denen die J. Leutgeb GmbH im Rahmen des Betriebs und der Vermarktung von GEKKOwall Leistungen Dritter beauftragt, insbesondere kreative, gestalterische, filmtechnische, fotografische, softwarebezogene, standortbezogene oder elektrotechnische/montagebezogene Dienstleistungen.

(3) Diese AGB sind in drei Teile gegliedert:
• Teil A regelt den allgemeinen Geltungsbereich.
• Teil B regelt Vertragsbeziehungen, in denen GEKKOwall Werbezeiten und Leistungen an Kunden anbietet (gegenüber „Kunden“ / „Auftraggebern“).
• Teil C regelt Vertragsbeziehungen, in denen GEKKOwall Leistungen Dritter beauftragt (gegenüber „Auftragnehmern“ / „Dienstleistern“).
• Teil D enthält gemeinsame, für alle Vertragsverhältnisse geltende Schlussbestimmungen.

(4) Diese AGB werden Bestandteil sämtlicher Verträge mit der J. Leutgeb GmbH durch ausdrücklichen Verweis im jeweiligen Angebot, Auftrag, Buchungsformular, in der Auftragsbestätigung, in Rechnungen oder durch ihre Bereitstellung auf der Website www.gekkowall.at bzw. www.wohnobjekte-leutgeb.at. Sie gelten ferner als vereinbart, sobald ein Vertragspartner in Geschäftsbeziehung tritt, einen Auftrag erteilt oder annimmt, Werbezeiten bucht oder eine Vorbereitungshandlung vornimmt.

(5) Entgegenstehenden, abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die J. Leutgeb GmbH ihnen nicht im Einzelfall gesondert widerspricht oder in deren Kenntnis Leistungen vorbehaltlos erbringt oder annimmt. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die J. Leutgeb GmbH.

(6) Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sowie § 14 BGB bzw. UGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Teil B – Bedingungen für Kunden (Werbekunden)

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang (LED-Walls)

(1) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung, Einspielung und digitale Ausstrahlung von Werbeinhalten (insbesondere digitale Standbilder, Videos, Grafiken und Animationen) auf den von GEKKOwall betriebenen oder vermarkteten Outdoor- und Indoor-LED-Walls während der vereinbarten Kampagnenlaufzeit.

(2) Der konkrete Leistungsumfang (Standorte, Loop-Dauer, Spot-Länge, Anzahl der Mindesteinblendungen pro Zeiteinheit, Betriebszeiten der LED-Wall) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Buchungsformular bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung.

(3) GEKKOwall schuldet die ordnungsgemäße Bereitstellung und Ausstrahlung der Werbeinhalte innerhalb der vereinbarten Sendeschleife (Loop). Die Gewährleistung bestimmter Kontakthäufigkeiten, Sichtkontakte, Blickkontakte, Reichweiten, Passanten- oder Verkehrszahlen sowie eines konkreten wirtschaftlichen oder werblichen Absatzerfolges ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(4) GEKKOwall behält sich unwesentliche technische Anpassungen (z. B. Helligkeitsanpassungen über Lichtsensoren, Skalierungen, Farbkalibrierungen) vor, soweit diese dem Werbezweck dienen und die Darstellung des Sujets nicht wesentlich beeinträchtigen.

(5) Wiedergabebedingte Abweichungen: Bei der digitalen Wiedergabe auf LED-Walls kann es durch Betrachtungswinkel, Witterungseinflüsse (Sonneneinstrahlung, Regen, Nebel), Umgebungsparameter, Pixelpitch und diodespezifische Eigenschaften zu leichten Unterschieden im Vergleich zu Computermonitoren oder Druckvorlagen (insb. Farbnuancen, Helligkeit, Detaillierung) kommen. Derartige Abweichungen sind technologieimmanent, stellen keinen Mangel dar und sind vom Kunden hinzunehmen.

(6) Konkurrenzausschluss: GEKKOwall gewährt grundsätzlich keinen Konkurrenz- oder Branchenausschluss. Es besteht keine Verpflichtung, Wettbewerber derselben Branche von der Ausstrahlung auf derselben LED-Wall im selben Loop oder nachfolgenden Zeitfenstern auszuschließen, es sei denn, ein Exklusivrecht wurde ausdrücklich, schriftlich und gegen gesondertes Entgelt vereinbart.

§ 3 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Sämtliche Preise und Tarife verstehen sich in Euro netto, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, der gesetzlichen Werbeabgabe (gemäß Werbeabgabegesetz) sowie etwaiger sonstiger behördlicher Abgaben. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vereinbarten Konditionen.

(2) Sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, ist das vereinbarte Entgelt im Voraus zu entrichten und binnen sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig, spätestens jedoch fünf (5) Werktage vor Beginn der gebuchten Kampagnenlaufzeit.

(3) Rechnungen werden elektronisch per E-Mail an die vom Kunden angegebene Rechnungsadresse übermittelt. Der Kunde hat Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich schriftlich bekanntzugeben.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist GEKKOwall unbeschadet weitergehender gesetzlicher Verzugszinsen und Mahnspesen berechtigt, die Einspielung bzw. Ausstrahlung der Werbeinhalte mit sofortiger Wirkung auszusetzen (Sendestopp) oder den Kampagnenstart zurückzuhalten. Die Vergütungspflicht des Kunden für den gesamten gebuchten Buchungszeitraum bleibt hiervon unberührt.

(5) Eine Aufrechnung von Ansprüchen der J. Leutgeb GmbH mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

§ 4 Werbeinhalte, Anlieferung und Freigabe

(1) Der Kunde trägt die alleinige rechtliche, inhaltliche und urheberrechtliche Verantwortung für sämtliche Werbeinhalte (Videos, Animationen, Bilder, Grafiken, Markenzeichen, Claims und Töne), und zwar unabhängig davon, ob diese vom Kunden selbst beigestellt oder unter grafischer/technischer Mitwirkung von GEKKOwall erstellt wurden. Eine Mitwirkung begründet keine Pflicht zur rechtlichen Überprüfung durch GEKKOwall.

(2) Der Kunde garantiert ausdrücklich, dass die Werbeinhalte nicht gegen geltende gesetzliche Bestimmungen (insbesondere StVO bzgl. Verkehrssicherheit, UWG, Mediengesetz, Urheberrechtsgesetz, Datenschutzrecht, Jugendschutz) verstoßen und keine Rechte Dritter (insb. Marken-, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen.

(3) Verkehrssicherheit bei LED-Walls: Da es sich um digitale Werbeflächen im Außenbereich (häufig im Sichtfeld des Straßenverkehrs) handelt, verpflichtet sich der Kunde zwingend, dass die Werbespots keine extremen Stroboskop-, Blitz- oder Flimmereffekte, keine plötzlichen grellen Weißblenden und keine Verwechslungsgefahr mit offiziellen Verkehrs- oder Notsignalanlagen (z. B. Blaulicht, Ampelsignale) hervorrufen. GEKKOwall behält sich das Recht vor, beanstandete Sequenzen vor Ausstrahlung zu entschärfen oder abzulehnen.

(4) Fristgerechte Anlieferung: Die Werbemittel sind spätestens fünf (5) Werktage vor dem geplanten Ausstrahlungsbeginn in sendefähigem Zustand gemäß den technischen Vorgaben (Auflösung, Seitenverhältnis, Container MP4/H.264, Framerate) kostenfrei anzuliefern. Bei verspäteter oder fehlerhafter Anlieferung kann ein fristgerechter Kampagnenstart nicht gewährleistet werden; der Vergütungsanspruch für die volle gebuchte Laufzeit bleibt uneingeschränkt bestehen.

(5) Ablehnungs- und Sperrungsrecht: GEKKOwall ist berechtigt, Werbeinhalte auch nach Vertragsschluss abzulehnen oder eine laufende Schaltung unverzüglich zu stoppen, wenn berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, verkehrsgefährdende Elemente enthalten sind, behördliche Beanstandungen vorliegen oder der Inhalt den guten Sitten bzw. dem Ansehen von GEKKOwall widerspricht. Die Entgeltzahlung bleibt auch in diesem Fall in voller Höhe geschuldet.

(6) Freistellung: Der Kunde stellt die J. Leutgeb GmbH (GEKKOwall) von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Bußgeldern, Verwaltungsstrafen und Gerichts-/Anwaltskosten auf erstes Anfordern vollumfänglich frei, die aus der Ausstrahlung des Werbeinhalts durch Dritte oder Behörden geltend gemacht werden.

§ 5 Politische Werbung (EU-Verordnung TTPA)

(1) Aufträge mit politischen Werbeinhalten im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung („TTPA“) sind vom Kunden bereits bei der Erstanfrage und bei Auftragserteilung zwingend ausdrücklich als politische Werbung zu deklarieren.

(2) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sämtliche gesetzlichen Transparenz-, Kennzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten gemäß Art. 9, 11 und 12 TTPA einzuhalten und stellt sicher, dass der angelieferte Werbespot die vorgeschriebenen Transparenzhinweise (z. B. Sponsor-Hinweis, politische Erklärung) direkt im Bildmaterial integriert aufweist.

(3) Der Kunde hält die J. Leutgeb GmbH hinsichtlich sämtlicher Nachteile, Strafen und behördlicher Maßnahmen schad- und klaglos, die aus einer Verletzung der TTPA-Pflichten resultieren. Bei Verstoß ist GEKKOwall zur fristlosen Ablehnung bzw. Kampagnenbeendigung berechtigt; das vereinbarte Entgelt bleibt voll fällig.

§ 6 Rücktritt und Stornoregelungen

(1) Stornierungen gebuchter Kampagnen müssen zu ihrer Rechtswirksamkeit schriftlich erfolgen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch GEKKOwall. Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Einlangen bei GEKKOwall.

(2) Für LED-Wall-Buchungen (DOOH) gelten mangels anderer schriftlicher Individualvereinbarung folgende Stornostaffeln:
• Bis spätestens zehn (10) Wochen vor Kampagnenbeginn: kostenfreie Stornierung möglich;
• Zwischen acht (8) und zehn (10) Wochen vor Kampagnenbeginn: Stornogebühr in Höhe von 50 % des Netto-Auftragswertes;
• Weniger als acht (8) Wochen vor Kampagnenbeginn: Stornogebühr in Höhe von 100 % des Netto-Auftragswertes.

(3) Bereits erbrachte Zusatzleistungen (z. B. Konzeption, Spotschnitt, Datenkonvertierung, Sonderprüfungen) sind im Falle einer Stornierung stets zur Gänze nach Aufwand zu vergüten.

(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass GEKKOwall kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Durchführbarkeit, Wartung und Betriebsstörungen

(1) Wartung und Updates: GEKKOwall ist berechtigt, den Betrieb der LED-Walls für notwendige Wartungsarbeiten, Hardwarereparaturen, Softwareaktualisierungen oder behördlich angeordnete Justierungen kurzzeitig zu unterbrechen. Wartungsarbeiten werden, soweit planbar, in verkehrsarme Zeiten gelegt.

(2) Ausfälle ohne Verschulden: Sollte der Betrieb einer LED-Wall aus Gründen gestört sein oder ausfallen, die außerhalb des Einflussbereichs von GEKKOwall liegen (z. B. höhere Gewalt, Netzausfälle des Energieversorgers, Vandalismus, Blitzschlag, extreme Witterungsbedingungen, behördliche Abschaltungen oder Dimmverordnungen im Sinne des Immissionsschutzes oder der Energiekrise), entfällt die Leistungsverpflichtung für die Dauer der Unterbrechung ohne Ersatzanspruch des Kunden.

(3) Ausfallkompensation: Bei durch GEKKOwall verschuldeten Ausfällen oder Minderleistungen wird die entfallene Sendezeit nach Wahl von GEKKOwall primär durch entsprechende Verlängerung der Kampagnendauer oder Erhöhung der Schaltungstaktung im verbleibenden Zeitraum voll nachgeholt. Ist eine Nachholung objektiv unmöglich, mindert sich das Entgelt zeitanteilig bezogen auf die ausgefallene Netto-Sendezeit. Weitergehende Ansprüche sind nach Maßgabe von § 10 ausgeschlossen.

§ 8 Beschädigung und Einwirkungen auf die LED-Wall

(1) Wird die LED-Wall während einer laufenden Kampagne durch Fremdeinwirkung Dritter (insb. Vandalismus, Unfallschäden an Trägerkonstruktionen) oder Elementarereignisse beschädigt, besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz oder sofortige Ersatzgestellung.

(2) GEKKOwall bemüht sich um eine rasche Instandsetzung. Für den Zeitraum des physischen Ausfalls greifen die Regelungen gemäß § 7 Absatz (2) und (3).

§ 9 Nutzungs- und Referenzrechte an Inhalten

(1) Alle Rechte an von oder gemeinsam mit GEKKOwall erstellten Entwürfen, Spotkonzepten, Layouts und grafischen Adaptionen verbleiben bei der J. Leutgeb GmbH.

(2) Der Kunde erhält hieran das einfache, auf die vereinbarte Kampagnendauer und den Zweck der Ausstrahlung auf GEKKOwall-Anlagen beschränkte Werknutzungsrecht.

(3) Referenzrecht: GEKKOwall ist ausdrücklich berechtigt, die umgesetzten Werbeausstrahlungen auf den LED-Walls bildlich und videografisch zu dokumentieren (inkl. Drohnen- und Umgebungsaufnahmen) und dieses Bild- und Videomaterial für eigene Werbe-, Referenz- und Präsentationszwecke (Website, Social Media, Verkaufsunterlagen, Portfolio) unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt zu nutzen.

§ 10 Haftung gegenüber Kunden

(1) Die J. Leutgeb GmbH haftet ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden – vollumfänglich ausgeschlossen.

(2) Jede Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Produktionsausfall, Reputationsschäden sowie für das Nichterreichen einer bestimmten Werbewirkung oder Kontaktrate ist ausgeschlossen.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach jedenfalls mit der Höhe des Netto-Auftragswertes der konkret betroffenen Buchung maximiert, sofern kein Vorsatz vorliegt.

(4) Bei Buchungen von LED-Flächen dritter Vermarkter oder Partner haftet GEKKOwall lediglich für die sorgfältige Vermittlung und Buchungsabwicklung, nicht für die technische Verfügbarkeit der Drittanlagen.

Teil C – Bedingungen für Auftragnehmer (Lieferanten & Dienstleister)

§ 11 Geltung und Vorrang

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge, die von der J. Leutgeb GmbH (GEKKOwall) an Subunternehmer, Dienstleister, Techniker, Fotografen, Videoproduzenten oder Programmierer erteilt werden.

(2) Eigene Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt und haben keine Gültigkeit, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 12 Werknutzungs- und Verwertungsrechte

(1) Der Auftragnehmer überträgt der J. Leutgeb GmbH sämtliche Werknutzungs- und Verwertungsrechte an allen im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen, Werken und Materialien (insb. Grafiken, Videos, Drohnenaufnahmen, Softwareanpassungen, technische Dokumentationen, Fotos nach §§ 73 ff bzw. § 3 UrhG) unbeschränkt, ausschließlich, räumlich und zeitlich unbegrenzt für alle bekannten und künftigen Nutzungsarten.

(2) Die Übertragung umfasst das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Veränderung, öffentlichen Wiedergabe, Sendung, Zurverfügungstellung und kommerziellen Sublizenzierung an Dritte (§ 24 UrhG).

(3) Standarddokumentation: Bei der Umsetzung von Werbe- und Montagemaßnahmen ist die Anfertigung einer hochauflösenden Foto- und Videodokumentation der laufenden LED-Wall standardmäßig geschuldet und mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

(4) Die Rechteübertragung ist mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung endgültig wirksam; bis dahin erhält GEKKOwall das vorläufige, unbeschränkte Nutzungsrecht.

§ 13 Weitergabeverbot und Kundenschutz

(1) Dem Auftragnehmer ist es untersagt, Werke oder Bildmaterial aus Aufträgen von GEKKOwall ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte zu übertragen, zu lizenzieren oder Mitbewerbern von GEKKOwall zugänglich zu machen.

(2) Kundenschutz und Wettbewerbsverbot: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von sechsunddreißig (36) Monaten nach deren Beendigung jede direkte oder indirekte Abwerbung, Akquise oder Geschäftsaufnahme bezüglich LED-Wall-Werbung mit Kunden oder Standortpartnern von GEKKOwall zu unterlassen, die ihm durch die Zusammenarbeit bekannt geworden sind.

§ 14 Eigene Referenznutzung durch den Auftragnehmer

(1) Der Auftragnehmer darf erstellte Arbeiten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von GEKKOwall als eigene Arbeitsproben im Portfolio anführen. Dabei ist stets zwingend auszuweisen, dass das Projekt im Auftrag der J. Leutgeb GmbH / GEKKOwall umgesetzt wurde.

(2) Es darf keinesfalls der Eindruck erweckt werden, der Auftragnehmer sei Betreiber oder Vermarkter der betreffenden LED-Wall-Standorte.

§ 15 Namensnennungsverzicht und Rechteverfolgung

(1) Der Auftragnehmer verzichtet auf das Recht auf Urheberbezeichnung bei kommerzieller Verwertung und Vermarktung durch GEKKOwall, soweit branchenüblich.

(2) Die J. Leutgeb GmbH ist bevollmächtigt, Rechtsverletzungen Dritter an den übertragenen Schutzrechten im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich zu verfolgen.

§ 16 Geheimhaltung und Loyalität

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle betrieblichen Interna, Kundenkontakte, Standortverträge, Konditionen und technischen Spezifikationen von GEKKOwall strengstens vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbeschränkt auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort.

§ 17 Leistungserbringung und Haftung des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer garantiert die fach- und termingerechte Ausführung unter strikter Einhaltung aller elektrotechnischen, baurechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Eine Vergabe an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe durch GEKKOwall.

(2) Der Auftragnehmer garantiert, dass seine Leistungen frei von Rechten Dritter sind, und stellt GEKKOwall von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

(3) Zahlungen an den Auftragnehmer erfolgen, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach mangelfreier Gesamtabnahme und ordnungsgemäßer Rechnungslegung.

 

Teil D – Gemeinsame Bestimmungen

§ 18 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Anordnungen (insb. Immissionsschutz-, Abschalt- oder Dimmgebote), Netzausfälle, Naturkatastrophen, Streik, Krieg, Pandemien oder gravierende Cyber-Attacken entbinden die betroffene Partei für die Dauer der Behinderung von ihren Leistungspflichten, ohne dass Ersatzansprüche entstehen.

§ 19 Datenschutz

(1) Die J. Leutgeb GmbH verarbeitet personenbezogene Daten von Vertragspartnern unter strikter Beachtung der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Kundenbetreuung.

§ 20 Schriftform und AGB-Änderungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt, sofern autorisiert).

(2) Änderungen dieser AGB werden auf www.gekkowall.at veröffentlicht und gelten für alle nach Veröffentlichung neu abgeschlossenen Verträge.

§ 21 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Auf alle Rechtsbeziehungen findet ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2) Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen wird das für 4501 Neuhofen an der Krems sachlich und örtlich zuständige Gericht (Landesgericht Linz / Bezirksgericht Traun) vereinbart.

§ 22 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

 
ANHANG: Technische Datenanlieferung für GEKKOwall LED-Screens
Dateiformate Video: MP4-Container mit Video-Codec H.264 / AVC oder H.265 / HEVC; progressive Scan (kein Interlaced)
Dateiformate Standbild: JPG / PNG (hohe Qualität, RGB-Farbraum, 72 bis 150 dpi, keine CMYK-Druckdaten)
Auflösung / Format: Gemäß individuellem Standort-Datenblatt der GEKKOwall (z. B. natives 16:9 oder standortspezifisches Pixelraster ohne Ränder)
Framerate & Bitrate: Framerate: 25 fps oder 30 fps; konstante Bitrate (CBR empf. 15–25 Mbit/s)
Ton / Audio: Standardmäßig ohne Ton (stumm), da Außenwerbeanlagen gem. Immissionsschutzauflagen geräuschlos betrieben werden
Verkehrssicherheit (StVO): Keine blendenden Reinstweiß-Flächen, keine abrupten Stroboskop- oder Blaulicht-/Warnsignaleffekte
Anlieferung & Freigabe: Bis spätestens 5 Werktage vor Kampagnenstart per WeTransfer / Download-Link an daten@gekkowall.at

 

 

GEKKOwall ist eine geschützte Marke der J. Leutgeb GmbH, Neuhofen an der Krems. Alle Rechte vorbehalten.